Waffensachkunde nach § 7 Waffengesetz
Sicherheitsdienstmitarbeiter, die die Sachkundeprüfung bestanden haben, sind für alle besonderen Bewachungsaufgaben berechtigt. Wird für eine besondere Aufgabe das Führen einer Waffe nötig, so reicht die absolvierte Sachkundeprüfung nicht mehr aus.
Gemäß Waffengesetz müssen alle, die privat und beruflich Umgang mit Waffen und Munition haben, einen Sachkundenachweis, die so genannte Waffensachkunde gemäß §7 WaffG, ablegen.
Das Gesetz schreibt vor, dass eine erweiterte Schießausbildung Voraussetzung ist, sowie ein regelmäßiges Schießtraining zur Aufrechterhaltung der Befähigung im Dienst eine Schusswaffe tragen bzw. führen zu dürfen.
Solch besondere Aufgaben können in folgenden Bereichen der Sicherheitswirtschaft auftreten:
- Geld und Werttransporte
- Bewachung von militärischen Anlagen
- Bewachung von Anlagen der Landes- und Bundespolizei
- Bewachung von kerntechnischen Anlagen
- Im Personenschutz (Hier kommt diese Aufgabe allerdings nur sehr selten vor, da besondere Behördliche Genehmigungen erforderlich sind)
Unterrichten des sicheren Umgangs mit Munition und Waffen am Schießstand. Die MOACADEMY führt Sie in den sicheren Umgang mit Waffen ein und üben das Schießen gemäß den gesetzlichen Anforderungen nach WaffG. Neben dem praktischen Teil vertiefen wir auch die Theorie in unseren Schulungsräumen.
Inhalt der Ausbildung:
- Straf- und Verfahrensrecht
- Bürgerliches Recht
- Waffenrecht
- Waffentechnik
- Ballistik
- Munitionskunde
- Schießtechnik
- Sicherheitsbestimmungen
- Unfallverhütungsvorschriften
- Schießtraining
- Prüfungsvorbereitung
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag
Förderung
Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, Job Center nach SGB II / III, Deutsche Rentenversicherung nach SGB VI/IX, Berufsgenossenschaften.
Anmeldung
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